Psychotherapie und Beratung – Schweigepflicht

Unterliegen Sie als Heilpraktikerin für Psychotherapie der Schweigepflicht? Auch meinen Angehörigen gegenüber?

Ja. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Das gilt auch anderen Therapeuten oder Angehörigen gegenüber. Auf Ihren eigenen Wunsch können Sie mich dieser Schweigepflicht gegenüber einer bestimmten Person (zum Beispiel gegenüber Ihrem Hausarzt) schriftlich entbinden.

Ich möchte nicht, dass jemand davon erfährt, dass ich eine Psychotherapie mache. Geht das?

Grundsätzlich ist Psychotherapie heute kein Tabu mehr (siehe oben). Zugleich kann Ihr Vorhaben ganz leicht unter uns bleiben: Sie könnten ebenso gut für eine Weiterbildung oder ein Coaching zu mir in die Praxis kommen. Außerdem schützt Sie die Schweigepflicht, der ich selbstverständlich unterliege. Sie schließt auch die Patientenschaft mit ein – also die Tatsache, dass Sie überhaupt bei mir eine Therapie in Anspruch nehmen.

Und wenn Sie sich für eine Therapie auf Selbstzahlerbasis entscheiden, erfährt auch Ihre Versicherung nichts von Ihrer Therapie.

Ich möchte einen Termin vereinbaren. Haben Sie Termine frei?

Schreiben Sie mich einfach an. Das ist der Einfachste Weg. Natürlich können Sie mich auch anrufen. Bitte sprechen Sie kurz auf den Anrufbeantworter. Im Sinne meiner Patienten ist das Telefon während der Sitzungen stumm geschalten. Ich rufe umgehend zurück.