Psychotherapie und Beratung – Steuerliche Absetzbarkeit

Kann ich die Kosten für eine Psychotherapie, die ich aus privater Kasse gezahlt habe steuerlich geltend machen?

Auslagen für medizinisch notwendige Aufwendungen für Einzelpersonen, die nicht von Ihrer Kasse gezahlt werden und in Summe einen bestimmten Sockelbetrag überschreiten, können Sie in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen. Der Sockelbetrag beläuft sich etwa zwischen 1-7% Ihres Grundeinkommens  – bis dahin spricht das Finanzamt von einer zumutbaren Belastung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater und ihrem zuständigen Finanzamt, über den Sockelbetrag und welche Formalitäten zu beachten sind. Eventuell wird ein ärztliches Attest verlangt, das vor Therapieantritt ausgestellt ist und bestätigt, dass die Therapie medizinisch notwendig ist.*

Kann ich die Kosten für ein Businesscoaching oder für eine Weiterbildungsmaßnahme oder Betriebsausgabe steuerlich absetzen?

Businesscoaching oder auch die Kosten, die für die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren anfallen können in vielen Fällen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Selbständige können die Kosten ggf. als Betriebsausgaben absetzen. Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Gegebenenfalls übernimmt auch Ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Businesscoaching oder eine Weiterbildung. Er kann dies in vielen Fällen steuerlich absetzen.*

Ich erreiche den Pauschalbetrag von 1000€ für beruflich veranlasste Werbungskosten nicht  – soll ich trotzdem Belege sammeln?

Beruflich veranlasste Kosten, sogenannte Werbungskosten, können Sie steuerlich geltend machen. Bis zu einem Pauschalbetrag von 1.000 Euro müssen Sie keine Belege oder Nachweise einreichen. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch um diese Werbungskostenpauschale. Für viele Arbeitnehmer kommt allein schon durch die Kilometerpauschale ein Jahresbetrag von mehr als 1.000 Euro für Kosten zusammen, die durch den Beruf entstanden sind.  Es macht deshalb auf jeden Fall Sinn alle Belege zu sammeln.*

*Diese Seite dient zur Information und ist keine Rechtsberatung. Um Unklarheiten zu vermeiden oder ganz sicher zu gehen wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.