Auch der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt abzurechnen
Viele Patienten wünschen sich eine individuelle maßgeschneiderte Psychotherapie, bei der auch andere fundierte Verfahren, als nur die Richtlinien Verfahren zum Einsatz kommen können. Das wären zum Beispiel die integrative Therapie oder die systemische Therapie. Diese werden in Deutschland von den Allgemeinen Kassen nicht erstattet. In Österreich schon. Bei vielen Privatversicherern oder im Rahmen von Zusatzversicherungen sieht das schon besser aus. In der Vergangenheit kam es jedoch vor, dass Private Versicherer oder Zusatzversicherungen argumentierten, der Heilpraktiker Psychotherapie sei kein „richtiger“ Heilpraktiker und wollten nicht zahlen obwohl im Vertrag Heilpraktiker Behandlungen ausdrücklich abgedeckt waren.
Damit ist jetzt Schluss, denn nun gab es ein Urteil, das Klarheit bringt:
Amtsgericht Dortmund mit Urteil am 21. Juni 2011 (Az: 405 C 1913/11) stellt folgendes klar:
„HP(Psych) sind berechtigt abzurechnen, da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker gehören. Wenn der Versicherungsvertrag also HP(Psych) nicht ausdrücklich ausschließt, muss die Versicherung leisten.“
Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter: http://www.vfp.de/aktuelles/news/421-urteil-des-amtsgerichts-dortmund-gegen-die-signal-iduna-krankenversicherung-gleichstellung-von-vollheilpraktiker-und-heilpraktiker-fuer-psychotherapie.html.
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