Psychotherapie und Beratung – Kosten

Kostenerstattung bei Psychotherapie und Beratung

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie?

Leider sind die Kassen allgemein viel zurückhaltender bei der Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Psychotherapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie oder beim Psychologen ohne Kassenzulassung ist z.B. im Allgemeinen eine Selbstzahlerleistung. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Leistungen ärztlicher Psychotherapeuten, approbierter Psychologen sowie stationäre psychotherapeutische Leistungen. Es werden (im ambulanten Bereich) allerdings auch hier nur bestimmte therapeutische Verfahren erstattet. Eventuell gibt es Vorgaben z.B. über Häufigkeit und Dauer der Therapie.

Unter welchen Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Kassen auch die Kosten beim Heilpraktiker für Psychotherapie?

In seltenen Fällen übernehmen auch gesetzliche Kassen die Kosten beim Heilpraktiker für Psychotherapie. Meist wird auch dann nur ein Teil der Kosten übernommen. Zugrunde gelegt wird eine veraltete Gebührenordnung für Heilpraktiker aus den 80er Jahren. Da die GebüH damals nicht für psychotherapeutische Leistungen ausgelegt wurde, bildet sie das Leistungsspektrum oft nur unzureichend ab. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine (anteilige) Kostenübernahme durch die GKV:

  • Sie benötigen nachweislich dringend eine Psychotherapie (der Nachweis kann in Form einer Dringlichkeits- oder Notwendigkeitsbescheinigung zum Beispiel vom Hausarzt ausgestellt werden)
  • es ist keine rechtzeitige Behandlung mit zumutbarer Wartezeit und in zumutbarer Entfernung bei einem Behandler mit Kassenzulassung oder approbiertem Psychotherapeuten möglich – (eine Wartezeit > 3 Monate ist nicht zumutbar. Eventuell weniger)
  • sie haben bei ausreichend vielen (meist reichen 3-5) Behandlern versucht, einen Termin zu bekommen und eine Absgae erhalten 
  • Sie haben Name, Datum, Uhrzeit und den frühestmöglichen Behandlungstermin in einem Anrufprotokoll schriftlich festgehalten
  • sie haben Ihrer KK eine schriftliche Mitteilung ( das Anrufprotokoll legen Sie bei) gesendet dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Wohnortnähe möglich war.
  • Sie haben Ihre KK eine Bestätigung des Behandlers ohne Kassenzulassung zugesendet, dass für Sie eine umgehende Therapie notwendig ist und er oder sie ihnen kurzfristig einen freien Therapieplatz anbieten kann.
  • Sie haben die Kostenübernahme nach §13 Absatz 3 SGB  für die bei diesem Behandler entstehenden Kosten VOR Beginn der Therapie SELBST beantragt
Welche therapeutischen Verfahren werden von den gesetzlichen Kassen erstattet?

Erstattet werden ausschließlich die Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) – obwohl inzwischen auch für andere Psychotherapeutische Verfahren Wirksamkeitsnachweise erbracht sind. So ist zum Beispiel die Klientenzentrierte Gesprächstherapie wissenschaftlich anerkannt. Der wissenschaftliche Beirat Psychotherapie erkennt die Wirksamkeit der systemischen Psychotherapie an. Die Integrative Therapie gehört in Österreich neben den oben genannten Verfahren bereits zu den Richtlinienverfahren.

Was wenn die GKV zwar die Kostenübernahme genehmigt, aber nur einen Teil der angefallenen Kosten tragen will?

Obwohl bei Privatleistungen fragwürdig, ist diese Praxis durchaus üblich. Sie haben deshalb ein Recht darauf, dass Ihr Behandler sie vor Therapiebeginn über seinen Stundensatz oder über die voraussichtlich bei ihm entstehenden Kosten in Kenntnis setzt. Sie finden meinen Stundensatz für psychotherapeutische Leistungen hier. Sie werden zu Beginn der Behandlung einem Behandlungsvertrag festgehalten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nach begonnener Therapie die angefallenen Kosten entsprechend Behandlungsvertrag in voller Höhe durch Sie zu begleichen sind. Auch dann, wenn die Kostenübernahme durch die GKV nicht oder nur teilweise genehmigt wurde.

Übernehmen Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die Kosten beim Heilpraktiker für Psychotherapie?

Manche private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen gesetzlicher Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie bei medizinischer Notwendigkeit. Dabei regelt jede Versicherungsgesellschaft und jeder Versicherungsvertrag die einzelnen Voraussetzungen für die Kostenübernahme ganz individuell. Manchmal  – zum Beispiel bei einem hohen Selbstbehalt – kann es sogar Vorteile haben, selbst zu zahlen.

Was muss ich tun, um die Kostenübernahme mit meiner PKV oder Zusatzversicherung abzuklären?

Da die Bedingungen von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sind ist es wichtig, dass Sie die folgenden Punkte mit Ihrer Versicherung zu klären. Bitte tun Sie dies vorab. Möchten Sie  – obwohl Sie die Kostenübernahme zum Zeitpunkt noch nicht klären konnten – bereits mit der Therapie beginnen, beachten sie bitte, dass Sie die Kosten bei Nicht-Übernahme durch ihre Private Kasse dennoch privat begleichen müssen. Vorsicht!: Manche Kassen übernehmen auch nur dann, wenn die Abklärung vor erbrachter Leistung stattgefunden hat.

Punkte, die Sie mit Ihrer privaten Kasse abklären müssen:
1.    Übernimmt Ihr Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nach Ziffer 19.2 GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) durch Heilpraktiker für Psychotherapie? CAVE: manche Versicherungen unterscheiden zwischen Kostenübernahme für den allgemeinen Heilpraktiker und dem Heilpraktiker für Psychotherapie. Manche behandeln beide gleich.
2.    Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Zusage der Versicherung eingeholt werden?
3.    In welcher Höhe erstattet die Versicherung Ihre Kosten? Wie hoch ist eventuell eine Eigenbeteiligung?
4.    Wie viele Therapiestunden werden erstattet? Ist die Dauer der Therapie begrenzt? Ist die Anzahl der Stunden pro Jahr begrenzt?
5.    Welche psychotherapeutischen Verfahren werden erstattet? Gibt es Verfahren, die von der Erstattung ausgeschlossen sind?
6.    Welche sonstigen Voraussetzungen müssen gegebenenfalls noch erfüllt sein?
Diese Auskünfte holen Sie sich am besten schriftlich von Ihrer Versicherung ein, weil es sonst (z.B. am Telefon) leicht bei den verwirrend vielfältigen Berufsbezeichnungen im Zusammenhang mit Psychotherapie zu Missverständnissen kommen kann.

Ich muss und möchte Sie aus rechtlichen Gründen auf dies hinweisen: Eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung ist nicht durch Frau Schaab gewährleistet, sondern zwischen der Klientin / dem Klienten und der Versicherung vertraglich geregelt.

Werden die Kosten für Paar- oder Familientherapie, Beratung oder Coaching von den Kassen übernommen (GKV und PKV)?

Paartherapie und Familientherapie bei Erwachsenen sind unabhängig vom Therapeuten keine Kassenleistungen und werden nicht erstattet. Beratung und Coaching gilt  bei Kassen nicht als medizinisch notwendig und ist immer eine Selbstzahlerleistung. Businesscoaching ist jedoch in vielen Fällen als Werbungskosten steuerlich abstzbar.

Zahlungsmodalitäten

Wie sind die Kosten für Psychotherapie, Beratung und Businesscoaching zu begleichen?

Es ist üblich, die Therapie- oder Beratungskosten in bar nach jeder Sitzung begleichen. Auch ein direktes bargeldloses Zahlen ist möglich, wenn Sie ein Paypal Konto besitzen und ein internetfähiges Handy dabei haben. Zahlung per Kredit- oder EC-Karte ist nicht möglich. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung und auf Wunsch eine monatliche oder quartalsweise Rechnung.

Nach Vereinbarung ist auch Zahlung nach Rechnungsstellung möglich. Sie erhalten dann monatlich (etwa zur Monatsmitte) eine Rechnung über die bis dahin angefallenen Kosten. Diese begleichen sie bitte innerhalb von 3 Werktagen. Ab der ersten Mahnung werden Mahngebühren fällig. Versuchen Sie das bitte zu vermeiden.